Auskunft über gespeicherte Daten verlangen (Art. 15 DSGVO): Was Sie wissen sollten
Jeder hat das Recht zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über ihn speichert. Die Auskunft ist kostenlos.
Welche Frist gilt?
Das Unternehmen muss innerhalb eines Monats antworten. In komplizierten Fällen darf es um zwei weitere Monate verlängern, muss das aber begründen.
Was gehört hinein?
- Ihr Name und Ihre Anschrift, damit man Sie zuordnen kann
- Kundennummer, falls vorhanden
- Bitte um Kopie und die Angaben nach Art. 15 DSGVO
- Frist von einem Monat
Wichtig zu wissen
- Antwortet das Unternehmen nicht, können Sie sich bei der Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes beschweren.
Häufige Fragen
Darf das Unternehmen einen Ausweis verlangen?
Nur wenn begründete Zweifel an Ihrer Identität bestehen. Schwärzen Sie bei einer Ausweiskopie alles, was nicht nötig ist.
Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen helfen Beratungsstellen, Verbraucherzentralen oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
