Internetvertrag (DSL, Kabel, Glasfaser) kündigen: Was Sie wissen sollten
Nach der Mindestlaufzeit können Sie Internetverträge mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ziehen Sie um und kann der Anbieter am neuen Wohnort nicht dieselbe Leistung liefern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einem Monat Frist.
Welche Frist gilt?
Ein Monat nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Bei einem Wechsel kümmert sich oft der neue Anbieter um die Kündigung, fragen Sie dort nach.
Was gehört hinein?
- Kundennummer und Anschrift des Anschlusses
- Kündigung zum nächstmöglichen Termin
- Frage zur Rückgabe von Mietgeräten
Wichtig zu wissen
- Geliehene Router und Receiver müssen Sie meist zurückgeben, sonst stellt der Anbieter sie in Rechnung.
Wenn Sie den Zugang belegen möchten, schicken Sie den Brief als Einschreiben Einwurf. Sie erhalten dann eine Sendungsnummer.
Häufige Fragen
Kann ich bei einem Umzug kündigen?
Ja, wenn der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht anbieten kann. Die Frist beträgt dann einen Monat. Nennen Sie in diesem Fall den Umzug als Grund, dafür gibt es die Vorlage „Sonderkündigung wegen Umzug“.
Wann endet mein Vertrag?
Das Datum steht in der Kündigungsbestätigung. Der Anbieter muss Ihnen die Kündigung bestätigen.
Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen helfen Beratungsstellen, Verbraucherzentralen oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
