Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 25.07.2026 (Entwurf, rechtliche Endprüfung vor Go-Live ausstehend)
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für das Web-Angebot von Papierfrei Postservice unter papierfrei-postservice.de einschließlich des angemeldeten Kundenbereichs (digitaler Briefkasten). Für die Windows-Anwendung und die Smartphone-App gelten dieselben Ziele. Deren Stand ist an einzelnen Stellen ein anderer und wird in Abschnitt 3 getrennt genannt.
Rechtliche Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV). Der fachliche Maßstab ist die Norm EN 301 549 und damit die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA.
Diese Erklärung veröffentlichen wir freiwillig. Papierfrei wird als Einzelunternehmen geführt und beschäftigt weniger als zehn Personen. Ob damit die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift und wir zu diesen Angaben überhaupt verpflichtet sind, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Wir sagen Ihnen den Stand trotzdem, weil Sie wissen sollen, worauf Sie sich bei uns einstellen können. Mit der Veröffentlichung erkennen wir keine Rechtspflicht an.
2. Stand der Vereinbarkeit
Dieses Angebot ist mit den genannten Anforderungen derzeit teilweise vereinbar. Es ist nicht vollständig barrierefrei. Wir sagen Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich nicht, dass alles erfüllt sei, sondern nennen in Abschnitt 3, was heute noch fehlt.
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung vom 25.07.2026. Geprüft wurden dabei: Sprachauszeichnung der Seiten, Rücksicht auf die Systemeinstellung "Bewegung reduzieren", die Sprungmarke zum Hauptinhalt, die Bedienbarkeit mit der Tastatur im Kundenbereich sowie Beschriftungen und Alternativtexte auf den geprüften Seiten. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bisher nicht stattgefunden.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Punkte sind uns bekannt und noch nicht erfüllt. Die Liste ist nach unserem Kenntnisstand vollständig, erhebt aber keinen Anspruch darauf, jede Einzelheit zu erfassen. Wenn Ihnen etwas fehlt, das hier nicht steht, sagen Sie es uns bitte (Abschnitt 4).
Web-Angebot
- Es gibt bisher keine durchgehend einheitliche Kennzeichnung des Tastatur-Fokus. In Teilen des Angebots ist gut sichtbar, wo Sie sich gerade befinden, an anderen Stellen ist es nur die Voreinstellung Ihres Browsers.
- Die Überschriften-Reihenfolge ist nicht auf allen Seiten lückenlos gestuft. Wer sich mit einem Vorleseprogramm an Überschriften entlanghangelt, findet deshalb nicht überall die gewohnte Gliederung.
- Die Darstellung eingescannter Briefe gibt den Brief als Bild und als erkannten Text wieder. Die Qualität des erkannten Textes hängt von der Vorlage ab. Bei schlecht lesbaren Originalen kann der vorgelesene Text unvollständig sein.
- Automatisierte Barrierefreiheits-Tests laufen bisher nicht bei jeder Änderung mit. Rückschritte könnten daher zunächst unbemerkt bleiben.
Windows-Anwendung
- Die Bedienelemente der Hauptansichten sind für Vorleseprogramme benannt, die Einträge der Brief-Liste und die auswählbaren Darstellungs-Varianten sind es noch nicht vollständig.
- Überschriftenstufen fehlen in der Posteingangs-Liste und in der Brief-Detailansicht.
Warum
Der Grund ist in allen genannten Punkten derselbe: die Arbeiten sind begonnen und noch nicht abgeschlossen. Wir berufen uns hier ausdrücklich nicht auf eine unverhältnismäßige Belastung.
4. Barriere melden und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, oder benötigen Sie eine Auskunft in einer zugänglicheren Form? Schreiben Sie uns. Wir antworten Ihnen innerhalb eines Monats und sagen Ihnen dabei, ob und bis wann wir die Barriere beheben können.
Schreiben Sie uns an post@papierfrei-postservice.de oder nutzen Sie die weiteren Kontaktdaten aus unserem Impressum. Bitte schreiben Sie uns dazu, um welche Seite es geht und welche Barriere Ihnen begegnet ist. Wenn Sie uns eine bestimmte Form der Antwort nennen, die für Sie besser zugänglich ist, richten wir uns danach.
5. Wenn unsere Antwort Sie nicht zufriedenstellt
Wenn Sie mit unserer Rückmeldung nicht zufrieden sind, können Sie sich, soweit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf unser Angebot Anwendung findet, an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für Dienstleistungen nach dem BFSG ist das die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Unabhängig davon können Sie sich in jedem Fall zuerst an uns wenden; wir antworten Ihnen.
Die genaue Zuständigkeit und die Anschrift dieser Stelle werden vor dem Start rechtlich geprüft und hier ergänzt.
6. Was wir als Nächstes tun
- Eine einheitliche, gut sichtbare Kennzeichnung des Tastatur-Fokus.
- Die Überschriften-Gliederung Seite für Seite in Ordnung bringen.
- Automatisierte Prüfungen bei jeder Änderung mitlaufen lassen, damit Rückschritte auffallen.
- Die Bedienelemente der Windows-Anwendung vollständig für Vorleseprogramme benennen.
Diese Erklärung wird aktualisiert, sobald sich der Stand ändert, mindestens aber einmal im Jahr.