Arbeitsvertrag kündigen: Was Sie wissen sollten
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags braucht nach § 623 BGB die Schriftform. Das heißt: auf Papier und eigenhändig mit Kugelschreiber unterschrieben. Eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief mit eingefügter Unterschrift reicht nicht.
Welche Frist gilt?
Ohne andere Vereinbarung vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. In der Probezeit zwei Wochen. Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kann längere Fristen vorsehen.
Was gehört hinein?
- Datum, zu dem Sie kündigen, hilfsweise nächstmöglich
- Bitte um Bestätigung und qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Ihre eigenhändige Unterschrift mit Kugelschreiber
Wichtig zu wissen
- Übergeben Sie die Kündigung am besten persönlich gegen Empfangsbestätigung oder mit einem Zeugen.
- Melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, wenn Sie noch keinen neuen Job haben.
Häufige Fragen
Warum muss ich die Kündigung selbst drucken?
Weil das Gesetz Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Original verlangt. Eine digitale Unterschrift reicht dafür nicht. Speichern Sie die Kündigung kostenlos als PDF oder drucken Sie sie direkt aus, und unterschreiben Sie mit Kugelschreiber.
Muss ich einen Grund angeben?
Nein. Als Arbeitnehmer müssen Sie eine ordentliche Kündigung nicht begründen.
Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen helfen Beratungsstellen, Verbraucherzentralen oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
