Fristenrechner
Fristenrechner: Widerspruchsfrist und Einspruchsfrist berechnen
Wählen Sie die Art des Bescheids, das Datum und das Bundesland der Behörde oder des Gerichts, bei dem Sie Widerspruch oder Einspruch einlegen. Der Rechner zeigt den letzten Tag, an dem Ihr Widerspruch oder Einspruch eingegangen sein muss, mit dem Rechenweg Schritt für Schritt. Die 4-Tage-Regel seit 2025, Wochenenden und Feiertage sind berücksichtigt.
Bitte geben Sie ein Datum ein.
Keine Rechtsberatung. Der Rechner ist eine Hilfe ohne Gewähr. Maßgeblich sind Ihr Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung darin. Im Zweifel handeln Sie früher, und bei viel Geld oder wichtigen Rechten lassen Sie sich beraten.
Wie berechne ich die Widerspruchsfrist?
Gegen einen Bescheid von Stadt, Landkreis, Jobcenter, Krankenkasse oder Rentenversicherung haben Sie in der Regel einen Monat Zeit für den Widerspruch. Gerechnet wird in drei Schritten:
- Tag der Bekanntgabe bestimmen. Bei einem einfachen Brief ist das der vierte Tag nach der Aufgabe zur Post (§ 41 Abs. 2 VwVfG, § 37 Abs. 2 SGB X). Datum auf dem Bescheid 05.03.2027, bekannt gegeben am 09.03.2027.
- Einen Monat weiterzählen. Der Termin endet an dem Tag mit derselben Zahl im Folgemonat, hier am 09.04.2027. Gibt es diese Zahl nicht, etwa den 31. im April, ist der Monatsletzte der letzte Tag (§ 188 BGB).
- Wochenende und Feiertage prüfen. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, ist der nächste Werktag der letzte Tag (§ 193 BGB). Der 09.04.2027 ist ein Freitag, es bleibt dabei.
Mehr dazu im Ratgeber Widerspruchsfrist beim Bescheid richtig berechnen.
Wie berechne ich die Einspruchsfrist beim Steuerbescheid?
Gegen einen Steuerbescheid legen Sie Einspruch ein, ebenfalls innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Die Rechnung ist dieselbe wie beim Widerspruch, mit einer Besonderheit: Fällt der vierte Tag nach der Aufgabe zur Post auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der Bescheid erst am nächsten Werktag als bekannt gegeben. So hat es der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 14.10.2003, IX R 68/98). Der Termin beginnt dann später zu laufen. Der Rechner berücksichtigt das bei Steuerbescheiden automatisch.
Wird der Bescheid elektronisch bereitgestellt, etwa in ELSTER, gilt er am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben (§ 122a Abs. 4 AO).
Was bedeutet die 4-Tage-Regel?
Behörden wissen nicht, wann ein einfacher Brief bei Ihnen ankommt. Das Gesetz nimmt deshalb an, dass er am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post da ist. Bis Ende 2024 waren es drei Tage; seit dem 01.01.2025 sind es vier (§ 122 Abs. 2 AO, § 41 Abs. 2 VwVfG, § 37 Abs. 2 SGB X). Kommt der Brief früher an, ändert das nichts. Kommt er nachweislich später an, gilt der spätere Tag, und im Zweifel muss die Behörde den Zugang beweisen.
Bei förmlicher Zustellung gibt es diese Annahme nicht. Bußgeldbescheide und Mahnbescheide kommen meist im gelben Umschlag mit Zustellungsurkunde; dann zählt das Zustelldatum. Ausführlich erklärt im Ratgeber Die 4-Tage-Zustellfiktion bei Behördenbriefen.
Welche Frist gilt für welchen Bescheid?
| Rechtsbehelf | Dauer | Beginnt mit | Gesetz | Ohne oder mit falscher Belehrung |
|---|---|---|---|---|
| Einspruch gegen Steuerbescheid | 1 Monat | Bekanntgabe (4. Tag nach Aufgabe zur Post) | § 355 Abs. 1 AO, § 122 Abs. 2 AO | 1 Jahr (§ 356 Abs. 2 AO) |
| Widerspruch gegen Verwaltungsbescheid | 1 Monat | Bekanntgabe (4. Tag nach Aufgabe zur Post) | § 70 Abs. 1 VwGO, § 41 Abs. 2 VwVfG | 1 Jahr (§ 58 Abs. 2 VwGO) |
| Widerspruch gegen Sozialbescheid (z. B. Jobcenter, Krankenkasse) | 1 Monat | Bekanntgabe (4. Tag nach Aufgabe zur Post) | § 84 Abs. 1 SGG, § 37 Abs. 2 SGB X | 1 Jahr (§ 66 Abs. 2 SGG) |
| Einspruch gegen Bußgeldbescheid | 2 Wochen | Zustellung | § 67 Abs. 1 OWiG | keine; nur Wiedereinsetzung (§ 52 OWiG) |
| Widerspruch gegen Mahnbescheid | 2 Wochen | Zustellung | § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO | keine; Widerspruch bis zum Vollstreckungsbescheid (§ 694 Abs. 1 ZPO) |
Zum Bußgeldbescheid mehr im Ratgeber Bußgeldbescheid: Einspruchsfrist von 2 Wochen nutzen.
Was gilt am Wochenende und an Feiertagen?
Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB, § 108 Abs. 3 AO, § 222 Abs. 2 ZPO). Welche Feiertage zählen, hängt vom Bundesland der Behörde oder des Gerichts ab. Einige Beispiele:
- Fronleichnam gilt im ganzen Land nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
- Der Reformationstag am 31.10. gilt in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
- Der Buß- und Bettag ist nur in Sachsen ein Feiertag.
- Der Weltkindertag am 20.09. ist nur in Thüringen ein Feiertag.
- Der Internationale Frauentag am 08.03. ist in Berlin und seit 2023 in Mecklenburg-Vorpommern ein Feiertag.
Feiertage, die nur in einzelnen Orten gelten, etwa Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns, berücksichtigt der Rechner nicht. Das Ergebnis liegt dadurch eher einen Tag zu früh als zu spät.
Was gilt, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt?
Am Ende eines Bescheids steht, wo und bis wann Sie widersprechen können. Fehlt diese Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, gilt bei Steuer-, Verwaltungs- und Sozialbescheiden in der Regel ein Jahr statt eines Monats. Setzen Sie im Rechner den Haken, wird auch dieses Datum angezeigt. Planen Sie trotzdem mit dem kürzeren Termin. Wie Sie die Belehrung lesen, steht im Ratgeber Rechtsbehelfsbelehrung lesen und verstehen.
Wie Papierfrei dabei hilft
Papierfrei ist ein digitaler Briefkasten: Ihre Briefe werden gescannt und erscheinen in Ihrem Posteingang. Steht im Brief ein Datum, wird es automatisch erkannt. Erkannte Termine erscheinen in einer Übersicht mit Erinnerungen. Das ist eine Hilfe ohne Gewähr und keine Rechtsberatung; maßgeblich bleibt Ihr Brief. Mehr zum Dienst auf der Seite Digitaler Briefkasten.
Häufige Fragen
Wann beginnt die Widerspruchsfrist?
Mit der Bekanntgabe des Bescheids. Bei einem einfachen Brief gilt er seit 2025 am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Gezählt wird ab dem Tag danach; der Tag der Bekanntgabe selbst zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).
Zählt das Datum auf dem Bescheid oder der Tag, an dem der Brief ankam?
Bei einem einfachen Brief zählt in der Regel der vierte Tag nach dem Datum, an dem der Bescheid zur Post gegeben wurde, meist das Datum auf dem Bescheid. Kam der Brief nachweislich später an, gilt der spätere Tag. Kam er früher an, bleibt es beim vierten Tag. Bei einem gelben Umschlag mit Zustellungsurkunde zählt das vermerkte Zustelldatum.
Gilt die 3-Tage-Regel noch?
Nein. Für Bescheide, die seit dem 01.01.2025 zur Post gegeben werden, gilt die Bekanntgabe am vierten Tag (§ 122 Abs. 2 AO, § 41 Abs. 2 VwVfG, § 37 Abs. 2 SGB X). Ältere Rechner und Ratgeber rechnen teilweise noch mit drei Tagen.
Was passiert, wenn der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt?
Dann endet die Frist am nächsten Werktag (§ 193 BGB, § 108 Abs. 3 AO, § 222 Abs. 2 ZPO). Maßgeblich sind die gesetzlichen Feiertage am Sitz der Behörde oder des Gerichts. Der Rechner berücksichtigt alle Feiertage, die im ganzen Bundesland gelten.
Verschiebt sich auch der vierte Tag, wenn er auf ein Wochenende fällt?
Im Steuerrecht ja: Fällt der vierte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der Bescheid erst am nächsten Werktag als bekannt gegeben (Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.10.2003, IX R 68/98). Bei Sozialbescheiden verschiebt das Bundessozialgericht den vierten Tag nicht (Urteil vom 06.05.2010, B 14 AS 12/09 R); bei anderen Verwaltungsbescheiden ist die Frage nicht einheitlich geklärt. Der Rechner bleibt außerhalb des Steuerrechts deshalb beim früheren Tag.
Wie lange habe ich für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid Zeit?
Zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 Abs. 1 OWiG). Bußgeldbescheide werden förmlich zugestellt, deshalb gibt es hier keine 4-Tage-Regel. Das Zustelldatum steht auf dem gelben Umschlag.
Bis wann muss der Widerspruch bei der Behörde sein?
Er muss bis 24 Uhr des letzten Tages bei der Behörde eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht das Datum, an dem Sie ihn abgeschickt haben. Planen Sie den Postweg deshalb mit ein.
Was gilt, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder falsch ist?
Dann gilt bei Steuer-, Verwaltungs- und Sozialbescheiden statt eines Monats in der Regel ein Jahr ab Bekanntgabe (§ 356 Abs. 2 AO, § 58 Abs. 2 VwGO, § 66 Abs. 2 SGG). Ob eine Belehrung wirklich fehlerhaft ist, wird oft erst im Streit geklärt. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf.
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Nein. Der Fristenrechner rechnet in Ihrem Browser. Ihre Eingaben werden dafür nicht an Papierfrei übertragen, und der Kalendereintrag entsteht auf Ihrem Gerät.