Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid: Was Sie wissen sollten
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen. Eine Begründung ist nicht nötig. Die Behörde prüft dann erneut und gibt den Fall gegebenenfalls an das Amtsgericht.
Welche Frist gilt?
Zwei Wochen ab Zustellung. Das Datum der Zustellung steht auf dem gelben Umschlag.
Was gehört hinein?
- Datum und Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
- Der Satz, dass Sie Einspruch einlegen
- Ihr Name und Ihre Anschrift wie im Bescheid
Wichtig zu wissen
- Die Frist ist kurz. Schicken Sie den Einspruch früh ab, als Nachweis per Einschreiben Einwurf.
- Sie können den Einspruch zurücknehmen, solange noch kein Urteil gesprochen ist.
Wenn Sie den Zugang belegen möchten, schicken Sie den Brief als Einschreiben Einwurf. Sie erhalten dann eine Sendungsnummer.
Häufige Fragen
Muss ich den Einspruch begründen?
Nein. Es genügt, dass der Einspruch rechtzeitig eingeht. Ob und wie Sie ihn begründen, entscheiden Sie selbst.
Wer prüft die Akte?
Die Akte zur Messung sieht in der Regel eine Anwältin oder ein Anwalt ein. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten oft. Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt vom Einzelfall ab.
Wird es teurer, wenn ich verliere?
Es können Gerichts- und Verfahrenskosten hinzukommen. Das Bußgeld selbst darf das Gericht auch erhöhen.
Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen helfen Beratungsstellen, Verbraucherzentralen oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
