Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid: Was Sie wissen sollten
Die Grundsteuer entsteht in drei Stufen: Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert fest und setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde berechnet daraus mit ihrem Hebesatz die Steuer. Einwände gegen Wert, Fläche oder Messbetrag richten Sie an das Finanzamt, nicht an die Gemeinde.
Welche Frist gilt?
Ein Monat nach Bekanntgabe. Der Bescheid gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.
Was gehört hinein?
- Art und Datum des Bescheids mit Aktenzeichen
- Das Grundstück, um das es geht
- Eine Begründung, die Sie auch nachreichen können
Wichtig zu wissen
- In manchen Bundesländern heißen die Bescheide anders, in Bayern zum Beispiel Grundsteueräquivalenzbetragsbescheid. Tragen Sie den Namen aus Ihrem Bescheid ein.
- Ein Einspruch stoppt die Zahlung an die Gemeinde nicht. Dafür müssten Sie beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen.
- Ist die Einspruchsfrist für einen älteren Bescheid schon vorbei, hilft dieser Einspruch nicht mehr. Bei einem Fehler zu Ihren Ungunsten können Sie das Finanzamt dann bitten, den Wert neu festzustellen (fehlerbeseitigende Fortschreibung). Lassen Sie sich dazu beraten, etwa von einer Steuerberatung oder einem Eigentümerverband.
Wenn Sie den Zugang belegen möchten, schicken Sie den Brief als Einschreiben Einwurf. Sie erhalten dann eine Sendungsnummer.
Häufige Fragen
Welcher Bescheid ist welcher?
Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid kommen vom Finanzamt, oft zusammen. Den Grundsteuerbescheid mit dem zu zahlenden Betrag schickt die Gemeinde. Für ihn gibt es eine eigene Vorlage.
Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen helfen Beratungsstellen, Verbraucherzentralen oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
