Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde: Was Sie wissen sollten
Die Gemeinde übernimmt den Messbetrag vom Finanzamt und rechnet ihn mit ihrem Hebesatz in die Steuer um. Bei der Gemeinde lässt sich deshalb vor allem ein Rechenfehler oder ein falsch übernommener Messbetrag klären. Einwände gegen den Wert des Grundstücks richten Sie an das Finanzamt.
Welche Frist gilt?
Ein Monat nach Bekanntgabe. Macht die Gemeinde die Grundsteuer öffentlich bekannt, beginnt die Frist mit der Bekanntmachung. Was gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Nennt sie statt des Widerspruchs die Klage beim Verwaltungsgericht, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, wahrt dieser Brief die Frist nicht.
Was gehört hinein?
- Datum des Bescheids und Kassenzeichen
- Das Grundstück, um das es geht
- Eine Begründung, die Sie auch nachreichen können
Wichtig zu wissen
- Ein Widerspruch hält die Zahlung nicht auf. Die Grundsteuer bleibt zu den genannten Terminen fällig.
- In einigen Bundesländern ist für manche Bescheide kein Widerspruch vorgesehen, sondern direkt die Klage beim Verwaltungsgericht. Was gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheids.
Wenn Sie den Zugang belegen möchten, schicken Sie den Brief als Einschreiben Einwurf. Sie erhalten dann eine Sendungsnummer.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn ich keinen neuen Bescheid bekommen habe?
Hat sich der Betrag gegenüber dem Vorjahr nicht geändert, schicken viele Gemeinden keinen neuen Bescheid. Dann gilt der zuletzt bekanntgegebene weiter.
Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen helfen Beratungsstellen, Verbraucherzentralen oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
