Mietvertrag für die Wohnung kündigen: Was Sie wissen sollten
Die Kündigung einer Wohnung braucht nach § 568 BGB die Schriftform. Alle Mieter, die im Mietvertrag stehen, müssen eigenhändig unterschreiben.
Welche Frist gilt?
Für Mieter drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, dann zählt dieser Monat mit. Samstage zählen dabei nicht als Werktag.
Was gehört hinein?
- Anschrift und Lage der Wohnung
- Datum, zu dem Sie kündigen
- Konto für die Kaution
- Unterschrift aller Mieter, die im Vertrag stehen
Wichtig zu wissen
- Werfen Sie die Kündigung mit einem Zeugen in den Briefkasten des Vermieters oder schicken Sie sie selbst per Einschreiben.
Häufige Fragen
Warum muss ich die Kündigung selbst drucken?
Weil die eigenhändige Unterschrift Pflicht ist. Speichern Sie die Kündigung kostenlos als PDF oder drucken Sie sie direkt aus, und unterschreiben Sie mit Kugelschreiber.
Kann ich früher aus dem Vertrag?
Nur mit Zustimmung des Vermieters, etwa durch einen Aufhebungsvertrag. Ein Nachmieter verkürzt die Frist nur, wenn der Vertrag das vorsieht oder der Vermieter einverstanden ist.
Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen helfen Beratungsstellen, Verbraucherzentralen oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
