Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung: Was Sie wissen sollten
Mit dem Widerspruch nach § 574 BGB verlangen Sie, dass das Mietverhältnis trotz einer Kündigung fortgesetzt wird, weil der Auszug für Sie eine besondere Härte wäre. Ob die Kündigung selbst wirksam ist, ist eine andere Frage. Lassen Sie beides von einem Mieterverein oder einer Anwältin prüfen.
Welche Frist gilt?
Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter sein. Hat der Vermieter Sie nicht rechtzeitig auf das Widerspruchsrecht hingewiesen, geht er auch noch später.
Was gehört hinein?
- Datum der Kündigung und des Zugangs
- Widerspruch und Verlangen nach Fortsetzung
- Ihre Gründe in eigenen Worten
- Eigenhändige Unterschrift aller Mieter
Wichtig zu wissen
- Der Widerspruch braucht die Schriftform: auf Papier und eigenhändig unterschrieben, bei mehreren Mietern von allen.
- Stellen Sie den Brief nachweisbar zu, etwa persönlich mit Zeugen oder durch einen Boten.
Häufige Fragen
Warum muss ich den Widerspruch selbst drucken?
Weil das Gesetz Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Original verlangt. Eine eingescannte Unterschrift, eine E-Mail oder ein Fax reichen dafür nicht. Drucken Sie den Brief aus und unterschreiben Sie ihn selbst.
Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen helfen Beratungsstellen, Verbraucherzentralen oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
