Widerspruch gegen den Pflegegrad: Was Sie wissen sollten
Mit dem Widerspruch prüft die Pflegekasse den Pflegegrad erneut. Fordern Sie zuerst das Gutachten an. Dann sehen Sie, wie die einzelnen Bereiche bewertet wurden.
Welche Frist gilt?
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingehen. Ein normaler Brief gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, meist ist das das Datum auf dem Bescheid. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, haben Sie in der Regel ein Jahr Zeit.
Was gehört hinein?
- Datum des Bescheids
- Name der pflegebedürftigen Person
- Bitte um das Gutachten
- Ankündigung der Begründung
Wichtig zu wissen
- Führen Sie ein Pflegetagebuch: Was ist an welchem Tag nötig und wie lange dauert es?
Wenn Sie den Zugang belegen möchten, schicken Sie den Brief als Einschreiben Einwurf. Sie erhalten dann eine Sendungsnummer.
Häufige Fragen
Muss ich den Widerspruch sofort begründen?
Nein. Es reicht, wenn der Widerspruch rechtzeitig eingeht. Die Begründung können Sie nachreichen. Schreiben Sie dazu in den Brief, dass eine Begründung folgt.
Kann es eine neue Begutachtung geben?
Ja. Im Widerspruchsverfahren kann die Pflegekasse eine erneute Begutachtung veranlassen. Sie dürfen dabei eine Vertrauensperson hinzuziehen.
Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen helfen Beratungsstellen, Verbraucherzentralen oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
