Widerspruch gegen die Rentenversicherung: Was Sie wissen sollten
Gegen jeden Bescheid der Rentenversicherung ist ein Widerspruch möglich, etwa bei Reha, Erwerbsminderungsrente oder der Höhe der Rente. Das Verfahren ist kostenlos.
Welche Frist gilt?
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingehen. Ein normaler Brief gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, meist ist das das Datum auf dem Bescheid. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, haben Sie in der Regel ein Jahr Zeit.
Was gehört hinein?
- Rentenversicherungsnummer
- Datum des Bescheids
- Worum es geht
- Bitte um Kopie der Gutachten
Wichtig zu wissen
- Prüfen Sie beim Rentenbescheid den Versicherungsverlauf. Fehlende Zeiten belegen Sie mit Nachweisen wie Zeugnissen oder Arbeitsverträgen.
Wenn Sie den Zugang belegen möchten, schicken Sie den Brief als Einschreiben Einwurf. Sie erhalten dann eine Sendungsnummer.
Häufige Fragen
Muss ich den Widerspruch sofort begründen?
Nein. Es reicht, wenn der Widerspruch rechtzeitig eingeht. Die Begründung können Sie nachreichen. Schreiben Sie dazu in den Brief, dass eine Begründung folgt.
Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen helfen Beratungsstellen, Verbraucherzentralen oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
