Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid zum Rundfunkbeitrag: Was Sie wissen sollten
Den Festsetzungsbescheid erlässt die Landesrundfunkanstalt Ihres Bundeslandes, verwaltet wird der Beitrag vom Beitragsservice. An welche Anschrift der Widerspruch geht, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.
Welche Frist gilt?
Ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Ein Brief gilt in der Regel am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.
Was gehört hinein?
- Beitragsnummer und Datum des Bescheids
- Der Satz, dass Sie Widerspruch einlegen
- Eine Begründung, die Sie auch nachreichen können
Wichtig zu wissen
- Der Widerspruch hält die Zahlungspflicht nicht auf. Die festgesetzten Beiträge bleiben zunächst fällig.
- Je Wohnung zahlt nur eine Person. Sind Sie doppelt angemeldet, kann eine Abmeldung helfen. Dafür gibt es eine eigene Vorlage.
- In einigen Bundesländern ist für manche Bescheide kein Widerspruch vorgesehen, sondern direkt die Klage beim Verwaltungsgericht. Was gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheids.
Wenn Sie den Zugang belegen möchten, schicken Sie den Brief als Einschreiben Einwurf. Sie erhalten dann eine Sendungsnummer.
Häufige Fragen
Muss ich den Widerspruch sofort begründen?
Nein. Es reicht, wenn der Widerspruch rechtzeitig eingeht. Die Begründung können Sie nachreichen. Schreiben Sie dazu in den Brief, dass eine Begründung folgt.
Was ist der Unterschied zur Befreiung?
Eine Befreiung, etwa beim Bezug von Grundsicherungsgeld oder von BAföG, wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen, beantragen Sie mit dem Formular des Beitragsservice. Der Widerspruch richtet sich gegen einen Bescheid, der schon ergangen ist.
Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen helfen Beratungsstellen, Verbraucherzentralen oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
