Post ummelden beim Umzug: Checkliste mit Zeitplan
Post ummelden beim Umzug: Checkliste, wem Sie die neue Adresse mitteilen, in welcher Reihenfolge, mit Zeitplan und was der Nachsendeauftrag dabei leistet.
- Beim Umzug melden Sie Ihre Post in drei Schritten um: Sie buchen vor dem Umzug den Nachsendeauftrag der Deutschen Post, teilen allen wichtigen Absendern wie Bank, Versicherungen, Arbeitgeber und Krankenkasse die neue Adresse mit und melden sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt an.
- In den Monaten danach stellen Sie die letzten Absender um, deren Briefe noch über die Nachsendung kommen.
Wem muss ich beim Umzug die neue Adresse mitteilen?
Sie teilen die neue Adresse allen mit, von denen Sie regelmäßig Post bekommen oder mit denen Sie einen Vertrag haben. Manche Stellen erfahren über die Meldebehörde vom Umzug, verlassen Sie sich darauf aber nicht: Eine kurze Mitteilung von Ihnen ist schneller und sicherer.
Die folgende Tabelle ist nach Dringlichkeit sortiert:
| Stelle | Wann | Wie | Warum dringend |
|---|---|---|---|
| Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) | innerhalb von zwei Wochen nach Einzug | persönlich oder online, je nach Kommune | gesetzliche Pflicht |
| Bank und Sparkasse | vor dem Umzug | Online-Banking oder Filiale | Karten, PIN-Briefe, Kontoauszüge |
| Krankenkasse | vor dem Umzug | Online-Portal, App oder formlos | Gesundheitskarte, Bescheide |
| Arbeitgeber | vor dem Umzug | Personalabteilung | Lohnabrechnung, Lohnsteuer |
| Versicherungen | vor dem Umzug | Kundenportal oder formlos | Beitragsrechnungen, Kündigungen |
| Finanzamt | nach der Anmeldung | über ELSTER oder formlos mit Steuernummer | Bescheide mit Rechtsfolgen |
| Rundfunkbeitrag | nach dem Umzug | online auf rundfunkbeitrag.de | Beitrag gilt je Wohnung |
| Kfz-Zulassungsstelle | zeitnah nach der Anmeldung | Bürgeramt, Zulassungsstelle oder online | Anschrift in den Fahrzeugpapieren |
| Familienkasse, Rentenversicherung, Jobcenter | nach dem Umzug | formlos oder Online-Portal | Mitwirkungspflicht bei Leistungen |
| Strom, Gas, Internet, Mobilfunk | 4 bis 6 Wochen vorher | Kundenportal | Vertrag umziehen oder kündigen |
| Zeitschriften, Vereine, Online-Shops | in den Wochen danach | Kundenkonto | Rechnungen, Lieferungen |
Die Hinweise zu Melde-, Steuer- und Fahrzeugpflichten geben einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026, ohne Gewähr) und ersetzen keine Rechtsberatung. Manches regeln die Kommunen unterschiedlich; fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Behörde nach.
In welcher Reihenfolge melde ich meine Post um?
Die richtige Reihenfolge lautet: zuerst Nachsendeauftrag, dann alle Stellen, die Termine setzen oder Geld verlangen, dann die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, danach Verträge und Shops. So entsteht keine Lücke, in der ein wichtiger Brief an der alten Adresse liegen bleibt.
- Nachsendeauftrag buchen. Er fängt alle Absender auf, die Sie vergessen oder die noch nicht umgestellt haben.
- Absender mit Geld und Terminen umstellen. Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherungen. Diese Stellen schicken Post, bei der ein verpasster Termin Geld oder Rechte kostet.
- Beim Einwohnermeldeamt anmelden. Danach steht die neue Adresse im Personalausweis, und Sie können Finanzamt, Zulassungsstelle und Rundfunkbeitrag informieren.
- Verträge, Zeitschriften, Vereine und Shops nachziehen. Hier geht es oft auch darum, ob ein Vertrag am neuen Wohnort weiterläuft.
- Nachsendung beobachten. Jeder Brief, der über die Nachsendung kommt, verrät einen Absender, den Sie noch umstellen müssen.
Welcher Zeitplan gilt für das Ummelden der Post?
Ein bewährter Zeitplan reicht von etwa sechs Wochen vor dem Umzug bis rund sechs Monate danach. Die meiste Arbeit fällt in die Wochen vor dem Auszug, die Pflichttermine in die zwei Wochen nach dem Einzug.
| Zeitpunkt | Aufgabe |
|---|---|
| 4 bis 6 Wochen vorher | Energie-, Internet- und Mobilfunkverträge prüfen und umziehen oder kündigen |
| 2 bis 3 Wochen vorher | Nachsendeauftrag buchen, Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherungen informieren |
| Umzugstag | Starttermin der Nachsendung, Namensschild am neuen Briefkasten anbringen |
| bis 2 Wochen nach Einzug | beim Einwohnermeldeamt anmelden, Wohnungsgeberbestätigung mitnehmen |
| 2 bis 6 Wochen danach | Finanzamt, Rundfunkbeitrag, Zulassungsstelle, Leistungsstellen, Shops und Vereine |
| etwa 5 Monate danach | prüfen, welche Briefe noch über die Nachsendung kommen, Rest umstellen oder Folgebuchung |
Für den Nachsendeauftrag gilt: Buchen Sie ihn einige Werktage vor dem Stichtag. Mehr Puffer schadet nicht, denn so landen auch die ersten Briefe schon an der richtigen Stelle.
Was muss ich beim Einwohnermeldeamt beachten?
Nach § 17 Bundesmeldegesetz melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an, auch bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt. Eine Abmeldung am alten Wohnort brauchen Sie bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht.
Zur Anmeldung gehört die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz, die Ihnen der Vermieter oder Eigentümer ausstellt. Bei der Anmeldung wird die neue Adresse in Ihren Personalausweis eingetragen. Ziehen Sie ins Ausland und geben die Wohnung in Deutschland auf, müssen Sie sich dagegen abmelden.
Wichtig: Eine Empfangsanschrift für Ihre Post, etwa die eines digitalen Briefkastens, ersetzt nie die Meldeadresse. Ummelden müssen Sie sich trotzdem.
Was leistet der Nachsendeauftrag beim Umzug?
Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post ist beim Umzug das Sicherheitsnetz: Er leitet für 6 Monate Post, die mit Ihrem Namen an die alte Adresse geht, an die neue Adresse weiter. Für Privatkunden kostet er online 31,90 Euro und in der Filiale 34,90 Euro (Stand Oktober 2026, ohne Gewähr, Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg, paketda.de).
Drei Dinge sollten Sie dabei wissen:
- Nur bei der Deutschen Post buchen. Die Deutsche Post warnt in einer Pressemitteilung vom Mai 2026 vor Drittanbietern, die ein Vielfaches verlangen; die Verbraucherzentrale Hamburg nennt über 100 Euro für ein halbes Jahr. Buchen Sie auf deutschepost.de oder in der Filiale.
- Alle Namen eintragen. Briefe an Namen, die nicht im Auftrag stehen, werden nicht nachgesendet. Das betrifft etwa Mitbewohner, Kinder oder einen Geburtsnamen.
- Gelbe Briefe kommen oft nicht mit. Briefe mit Zustellungsurkunde sendet die Deutsche Post nur nach, wenn der Absender das vorab verfügt hat. Gerade deshalb sollten Finanzamt, Familienkasse und andere Behörden die neue Adresse direkt von Ihnen erfahren.
Kosten, Verlängerung und alle Einzelheiten zur Buchung stehen im Ratgeber Nachsendeauftrag: Kosten, Laufzeit und Ablauf. Alle anderen Wege, Briefe umzuleiten, vergleicht Post umleiten: Anleitung mit allen Wegen.
Wie finde ich alle Absender, die meine alte Adresse kennen?
Am zuverlässigsten finden Sie alle Absender über Ihre Kontoauszüge der letzten zwölf Monate. Jede Lastschrift steht für einen Vertragspartner, der Ihre Adresse kennt.
Dazu kommen Absender, die nur einmal im Jahr schreiben und deshalb leicht vergessen werden:
- Rentenversicherung mit der jährlichen Mitteilung
- Energieversorger mit der Jahresabrechnung
- Kfz-Versicherung mit der Beitragsrechnung
- Vereine mit dem Mitgliedsbeitrag
- Ärzte und Zahnärzte mit Rechnungen oder Erinnerungen
Der Umzug ist zugleich ein guter Moment, um alte Unterlagen zu sichten. Was Sie aufheben sollten und was weg kann, zeigt die Checkliste zum Ausmisten alter Unterlagen.
Wie Papierfrei dabei hilft
Papierfrei ist ein eigenständiger digitaler Briefkasten und nicht die Deutsche Post. Sie erteilen im Onboarding die Vollmacht zum Empfang und zur Öffnung Ihrer Post und erhalten eine persönliche Papierfrei-Empfangsanschrift. Beim Umzug tragen Sie diese Anschrift als Ziel im Nachsendeauftrag der Deutschen Post ein, statt der neuen Wohnung, oder Sie teilen sie Absendern direkt mit. Ohne Vollmacht wird keine Post angenommen und nichts geöffnet; die Vollmacht ist jederzeit für die Zukunft widerrufbar.
Ihre Briefe werden geöffnet, gescannt, von einer KI ausgewertet und im Posteingang bereitgestellt. Sie lesen sie im Browser auf jedem Gerät mit Internet, auch mitten im Umzugschaos. Steht im Brief ein Datum, wird es automatisch erkannt; wie das funktioniert, erklärt Termine im Brief erkennen. Das ist eine Hilfe ohne Gewähr, maßgeblich bleibt der Originalbrief, und für Termine bleiben Sie selbst verantwortlich.
Papierfrei nimmt nur Briefe an, keine Pakete. Für Pakete braucht es weiter eine Lieferadresse, an der jemand sie annehmen kann. Den Briefkasten-Service mit eigener Papierfrei-Adresse gibt es ab dem Start, der Termin folgt. Den Ablauf der Umleitung zu Papierfrei beschreibt die Seite Post umleiten zu Papierfrei, das Prinzip erklärt Digitaler Briefkasten: Was ist das?.
Abgerechnet wird auf Guthabenbasis: Jeder Brief wird einzeln abgebucht, sobald er im Posteingang bereitsteht. Was das für Ihre Postmenge kostet, rechnen Sie am Regler auf der Startseite aus: zum Rechner. Ihr Konto legen Sie hier an: Konto anlegen.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit, mich umzumelden? Nach § 17 Bundesmeldegesetz melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an. Das gilt auch bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt.
Muss ich mich am alten Wohnort abmelden? Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht, die Anmeldung am neuen Wohnort genügt. Abmelden müssen Sie sich, wenn Sie ins Ausland ziehen und die Wohnung in Deutschland aufgeben.
Wann sollte ich den Nachsendeauftrag beim Umzug stellen? Buchen Sie ihn einige Werktage vor dem Umzugstag auf deutschepost.de oder in einer Filiale. Als Starttermin bietet sich der Tag des Auszugs an.
Wem muss ich die neue Adresse zuerst mitteilen? Zuerst allen, die Termine setzen oder Geld verlangen: Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherungen. Finanzamt, Rundfunkbeitrag und Zulassungsstelle folgen nach der Anmeldung.
Was passiert mit Post an die alte Adresse ohne Nachsendeauftrag? Steht Ihr Name nicht mehr am alten Briefkasten, geht der Brief in der Regel als unzustellbar an den Absender zurück. Sie erfahren dann womöglich nichts von einer Rechnung oder einem Bescheid.
Reicht der Nachsendeauftrag allein, um die Post umzumelden? Nein, er läuft nur 6 Monate und leitet Briefe mit Zustellungsurkunde nur in Ausnahmefällen weiter. Ummelden müssen Sie sich trotzdem bei jedem Absender und beim Einwohnermeldeamt.
Kann ich beim Umzug meine Post digital empfangen? Ja, indem Sie die Empfangsanschrift eines digitalen Briefkastens als Ziel im Nachsendeauftrag eintragen. Bei Papierfrei setzt das eine Vollmacht voraus, und angenommen werden nur Briefe.